Arzneipflanze mit grossem Potential
Canabis sativa gehört zu den ältesten Nutzpflanzen der Menschheit. Bereits vor über 5000 Jahren wurde Cannabis in Asien und Ägypten zur Faser- und Ölgewinnung, aber auch wegen der schmerzlindernden Wirkung angebaut. Heute sind nebst den Kultursorten für die Fasergewinnung auch jene, die zur Herstellung von Marijuana (getrockneten Triebspitzen weiblicher Pflanzen) oder von Haschisch (von den weiblichen Triebspitzen gewonnenes Harz) dienen, von Bedeutung. Wegen des Gehaltes an Cannabinoiden ist der Anbau von Hanf in den meisten Ländern gesetzlich geregelt.
Cannabinoide
Zu den wichtigsten Inhaltsstoffen der Cannabispflanzen gehören die "Cannabinoide", von welchen bereits über 110 chemisch identifiziert wurden. Die Cannabinoide haben die Fähigkeit, das körpereigenen Endocannabinoid-System, ein Kommunikationssystem in unserem Körper zu beeinflussen. Indem die Cannabinoide auf spezifische Rezeptoren dieses System einwirken, können Sie unter anderem dsa Immunsystem, die Stimmung, das Gedächtnis, das Schmerzempfinden, den Schlaf und den Appetit beeinflussen. Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die zwei Hauptcannabinoide, welche für die medizinische Verwendung am besten wissenschaftlich untersucht und in der Praxis eingesetzt werden. Sie vermitteln unterschiedliche Wirkungen:
CBD (Cannabidiol) wirkt u.a. antiepileptisch, angstlösend, entzündungshemmend und entspannend. Selbst in hohen Dosen führt die Substanz nicht zu einem «high»-Gefühl. Im Gegenteil: CBD kann in Kombination mit THC dessen psychoaktive Effekte vermindern.
THC (Tetrahydrocannabinol, Dronabinol) wirkt schmerzlindernd, muskelentspannend und ist gegen Übelkeit und Erbrechen wirksam. THC kann weiter den Appetit anregen, den Augeninnendruck senken und den Schlafverbessern. In hohen Dosen wirkt die Substanz berauschend bzw. kann «high» machen; bei oralen, therapeutischen Dosierungen ist diese psycho-aktive Wirkung jedoch eher selten.
Rechtlicher Hintergrund
In der Schweiz ermöglichte die Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2011 die eingeschränkte medizinische Anwendung von Cannabis. Seither nimmt die Zahl der Patienten bzw. Patientinnen, welche Cannabinoide medizinisch nutzen stetig zu. Für den Bezug von THC-haltigen Produkten reicht seit dem 1.8.2022 ein Betäubungsmittelrezept des Arztes, der Ärztin. Medizinische Cannabis-Zubereitungen mit einem THC-Gehalt unter 1% unterstehen der "normalen" Rezeptpflicht. Unter gewissen Voraussetzungen werden die Kosten von medizinischem Cannabis von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen gegen Kostengutsprache übernommen.
Unser Angebot
Unser Angebot an medizischem Cannabis fokussiert sich schwergewichtig auf Cannabis-Vollspektrum Extrakte mit einem THC-Gehalt unter 1%, umgangssprachlich oft CBD-Extrakte genannt. Andere Zubereitungen besorgen wir für Sie sehr gerne zeitnah.
Weiterführende Informationen für Patienten und medizinische Fachpersonen
Auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin (SGCM-SSCM) finden Sie wertvolle Informationen zu medizinischem Cannabis. So z. B. allgemeine Anwendungsinformationen, Therapieempfehlungen zu verschiedenen Indikationen oder ein Antragsformular für Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Website SGCM.